Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2013 (BVerwG 2 C 12.11) hat sich bezüglich der gesundheitlichen Anforderungen an eine Einstellung in das Beamtenverhältnis etwas verändert. Dies könnte auch für von der Exostosenkrankheit Betroffene wichtig sein. Neben dem Urteil sind im Folgenden mehrere Literaturhinweise aufgelistet, die in diesem Zusammenhang zum Beispiel darauf hinweisen, dass es nicht nur um eine amtlich „anerkannte“ Schwerbehinderung gehen muss, sondern auch um Menschen mit einer „einfachen“ Behinderung, die nicht benachteiligt werden dürfen. Außerdem wird bezweifelt, ob das Urteil tatsächlich den Bestimmungen der Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie des Rates der Europäischen Union und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügt:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250713U2C12.11.0
Roetteken, Torsten von (2014): Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 1: das Urteil des BVerwG v. 25.7.2013. Forum B, Beitrag B1-2014 unter www.reha-recht.de; 10.01.2014.
Roetteken, Torsten von (2014): Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 2: Genügt die neue Rechtsprechung den Anforderungen des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG und der UN-BRK? Forum B, Beitrag B2-2014 unter www.reha-recht.de; 13.01.2014.
Roetteken, Torsten von (2014): Änderung der Rechtsprechung des BVerwG zu den Anforderungen der gesundheitlichen Eignung für eine Einstellung in das Beamtenverhältnis – Teil 3: Genügt die neue Rechtsprechung den Anforderungen der RL 2000/78/EG? Forum B, Beitrag B3-2014 unter www.reha-recht.de; 13.01.2014.
Baßlsperger, Maximilian (2014): Gesundheitliche Anforderungen bei der Ernennung von Schwerbehinderten ins Beamtenverhältnis. Forum B, Beitrag B4-2014 unter www.reha-recht.de; 16.01.2014.