Viele Betroffene machen schon im Kindesalter die Bekanntschaft mit dem Krankenhaus, weil Exostosen dringend operiert werden müssen. Dabei gab es in der Vergangenheit
immer wieder offene Fragen zur Mitaufnahme von Begleitpersonen.
Unstrittig ist und war, dass eine Mitaufnahme von Begleitpersonen wünschenswert und für die Gesundung des Kindes wichtig ist. Daher war auch bisher schon fast immer
die medizinische Notwendigkeit einer Mitaufnahme gegeben.
Ärger gab es allerdings häufig, wenn es um die Kostenübernahme ging. Hier war man häufig, so schien es, auf das Wohlwollen eines Sacharbeiters angewiesen, weil es
keine einheitliche Regelung gab.
Seit dem 01.01.2005 regelt nun eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Bundesverbänden der Krankenkassen die Mitaufnahme bundesweit
einheitlich. Die Regelung sieht eine einheitliche Vergütung für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson vor. Diese Begleitperson kann ein Elternteil, ein anderer Angehöriger, aber
auch eine andere, von den Erziehungsberechtigten bestimmte Person sein. Damit setzt diese Regelung auch endlich die entsprechende, im Artikel 2 der Charta für Kinder im Krankenhaus (verabschiedet
im Mai 1988 auf der 1. Europäischen "Kind im Krankenhaus" - Konferenz in Leiden/NL) benannte Forderung um.
Auch der Hinweis auf die "McDonald's
Kinderhilfe" soll auf dieser Seite nicht fehlen, weil durch sie Familien in schweren Situationen Hilfe angeboten werden kann. Denn nur wer selber schon einmal ein Kind im Krankenhaus zu
betreuen hatte und die Notwendigkeit zur Nähe verspürte vermag wohl zu verstehen, welch finanzielle Belastung das bedeuten kann. Bitte informieren Sie sich selber über den Link zur Originalseite
über die Organisation und über die Voraussetzungen für eine Hilfe.
Erstveröffentlichung am 05.01.2002 - letzte Änderung/Überprüfung dieser Internetseite am 09.02.2017